Impressum / Hausordnung / Transparenzgesetz

HERAUSGEBER

Stadtverwaltung Zwickau

Oberbürgermeisterin

Postanschrift: PF 20 09 33, 08009 Zwickau

E-Mail: buerodesob@zwickau.de

Die Stadtverwaltung Zwickau ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.

RECHTSAUFSICHTSBEHÖRDE

Landratsamt Zwickau

UST.-IDNR.: DE141384058

SCHULAUFSICHTSBEHÖRDE

Landesamt für Schule und Bildung
Postanschrift: Postfach 13 34, 09072 Chemnitz
Telefon: +49 371 5366-103
E-Mail: poststelle@lasub.smk.sachsen.de


REDAKTION
Verantwortlicher im Sinne des MStV:
Schillerschule Zwickau
Schulleiterin Petra Gritzo
Stellvertretende Schulleitung: Jörg Hempel
Uthmannstraße 25
08064 Zwickau

Email: gs-f.schiller@t-online.de

Tel.: 0375 / 780 717
Fax: 0375 / 2119278

TECHNISCHE BETREUUNG / GESTALTUNG & DESIGN:

Nick’s Café Webdesign
08412 Werdau / OT Königswalde
Hartmannsdorfer Str. 20
Tel. 03761 / 81 42 7
E-Mail: klaus.wallmann@nickscafe-webdesign.de

 

Hausordnung  Unsere Pausen

Hausordnung Schillergrundschule

  1. Wir kommen pünktlich zum Unterricht und bringen alle Arbeitsmittel vollständig mit.
  2. Der Einlass in das Schulgebäude, am Vordereingang, erfolgt 07.15 Uhr. Beginnt der Unterricht später, erfolgt der Einlass zum Pausenklingeln. Auch das Verlassen der Schule erfolgt durch den Vordereingang.
  3. Im Unterricht bemühen wir uns um gute Leistungen und arbeiten fleißig mit.
  4. Die Pausen verbringen wir im Zimmer, bei schönem Wetter findet 10.10 Uhr die Bewegungspause auf dem Schulhof statt.
  5. Nach jeder Stunde säubert der Ordnungsdienst die Tafel.
  6. Nach der letzten Stunde stellen wir die Stühle hoch.
  7. Sowohl im Unterricht, als auch in den Pausen verhalten wir uns zu Mitschülern und Erwachsenen höflich und diszipliniert.
  8. Wir achten auf Ordnung und Sauberkeit:
    • im Klassenzimmer,
    • in der Turnhalle,
    • im Speiseraum,
    • in den Toiletten,
    • in der Umkleidekabine
    • und auf den Fluren.
  1. Wir schonen alle Einrichtungsgegenstände der Schule und gehen mit ausgeliehenen Lehrbüchern sowie Lernmitteln pfleglich um.

10. Wer etwas mutwillig zerstört, muss den Schaden beseitigen bzw. die Reparatur bezahlen.

gez. Schulleitung

Stand Januar 2024 / Änderungen möglich!


RECHTLICHES

Allgemeines

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Transparenzhinweis

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzan-spruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.